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LG Stuttgart, 04.07.2000 - 17 O 79/2000, 17 O 79/00 |
Zitiervorschläge
LG Stuttgart, Entscheidung vom 04.07.2000 - 17 O 79/2000, 17 O 79/00 (https://dejure.org/2000,22803)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 04. Juli 2000 - 17 O 79/2000, 17 O 79/00 (https://dejure.org/2000,22803)
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Untersuchungen für die Diagnostik angeborener Entwicklungsstörungen und besonderer Gesundheitsgefährdungen als Forschungstätigkeit; Erfordernis einer Einwilligung des Patienten über den Arztvertrag hinaus bei der Durchführung differentialdiagnostischer genetischer ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 2001, 834
- ZUM 2001, 85
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79
Wahlkampf/'CSU : NPD Europas'
Auszug aus LG Stuttgart, 04.07.2000 - 17 O 79/00
Die Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung wird nach den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen allgemein danach getroffen, ob die Aussage entsprechend dem Verständnis des Durchschnittsempfängers durch subjektive Elemente der Stellungnahme, des Meinens oder Dafürhaltens geprägt ist oder ob sie als etwas tatsächlich geschehenes den Mitteln des Beweises zugänglich ist (BVerfG NJW 1992, 1439, 1440 [BVerfG 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88] ; NJW 1983, 1415 [BVerfG 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79] ; BGH NJW 1997, 1148, 1149). - BVerfG, 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88
Bayer-Aktionäre
Auszug aus LG Stuttgart, 04.07.2000 - 17 O 79/00
Die Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung wird nach den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen allgemein danach getroffen, ob die Aussage entsprechend dem Verständnis des Durchschnittsempfängers durch subjektive Elemente der Stellungnahme, des Meinens oder Dafürhaltens geprägt ist oder ob sie als etwas tatsächlich geschehenes den Mitteln des Beweises zugänglich ist (BVerfG NJW 1992, 1439, 1440 [BVerfG 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88] ; NJW 1983, 1415 [BVerfG 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79] ; BGH NJW 1997, 1148, 1149). - BGH, 26.11.1996 - VI ZR 323/95
Haftung für unwahre Tatsachenbehauptungen in Fernsehberichten
Auszug aus LG Stuttgart, 04.07.2000 - 17 O 79/00
Die Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung wird nach den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen allgemein danach getroffen, ob die Aussage entsprechend dem Verständnis des Durchschnittsempfängers durch subjektive Elemente der Stellungnahme, des Meinens oder Dafürhaltens geprägt ist oder ob sie als etwas tatsächlich geschehenes den Mitteln des Beweises zugänglich ist (BVerfG NJW 1992, 1439, 1440 [BVerfG 09.10.1991 - 1 BvR 1555/88] ; NJW 1983, 1415 [BVerfG 22.06.1982 - 1 BvR 1376/79] ; BGH NJW 1997, 1148, 1149).